Über uns: Das Projekt "Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken"

Stand:
Die Angebote aus dem Bereich Betreuung und Pflege sind vielfältig. Erfahren SIe hier mehr über die Aufgaben und ZIele des Projektes "Grauer Pflegemarkt" zur häuslichen "24-Stunden-Betreuung".
Über uns

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt kontinuierlich; die Aufklärung über gesetzliche Regelungen und Rechte gewinnt zunehmend an Bedeutung.
  • Die Angebote aus dem Bereich Betreuung und Pflege sind vielfältig. Die "24-Stunden-Betreuung" im häuslichen Umfeld bietet eine Alternative für Pflegebedürftige, die Zuhause gepflegt werden möchten.
  • Dieser Bereich ist jedoch unreguliert. Eine spezielle gesetzliche Regelung fehlt.
  • Intransparente Vertragsgestaltungen, verdeckte Kosten, Probleme im Bereich des Arbeitsschutzes oder fehlende Qualitätsstandards sind nur einige der Probleme im "Grauen Pflegemarkt".
  • Verbraucher können sich im Rahmen des Projektes zur "24-Stunden-Betreuung" informieren und Handlungsempfehlungen erhalten.
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Das Projekt "Grauer Pflegemarkt" – Aufgaben und Ziele

Wenn Pflegebedürftige möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben wollen, sind sie oftmals auf professionelle Hilfe angewiesen. Jeder Zweite kann sich nicht vorstellen, seine Angehörigen ohne professionelle Hilfe zu pflegen, so eine Umfrage der Verbraucherzentrale Berlin vom November 2016. Mit der wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt somit auch der Bedarf an Unterstützungs- und Pflegeleistungen im eigenen Haushalt kontinuierlich.

Die ambulante Betreuung rund um die Uhr als Alternative

Um die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu Hause sicherzustellen, können Verbraucherinnen und Verbraucher auf verschiedene Angebote zurückgreifen. Hierbei zählt inzwischen der Markt der häuslichen "24-Stunden-Betreuung" durch ausländische Betreuungskräfte zu einer der wichtigsten Säulen der ambulanten Versorgung. Wie es in der Pflege und Betreuung tatsächlich zugeht und auf welche Angebote Verbraucher zurückgreifen können, darüber liegen kaum verlässliche Informationen vor. Der Bereich ist ungesteuert und unreguliert gewachsen. So existiert in Deutschland zur häuslichen "24-Stunden-Betreuung" keine spezifische, diese Nische betreffende, gesetzliche Regelung; Vertrags- und Arbeitsgestaltungen sind intransparent. Daher wird diese Form der Betreuung von Pflegebedürftigen als "Grauer Pflegemarkt" bezeichnet.

Was tun bei eintretendem Pflegefall?

Menschen, die mit einem – oft plötzlich eintretenden – Pflegefall in der eigenen Familie konfrontiert werden, befinden sich in einer schwierigen Situation. Sie sind gezwungen, kurzfristig Hilfe und Lösungen zu finden; die Angebote sind jedoch oftmals undurchsichtig. Zudem müssen sich die Betroffenen mit einer Vielzahl an komplizierten gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung auseinandersetzen. Gerade bei Pflegebedürftigen, die eine umfassende Betreuung benötigen, erscheint die häusliche "24-Stunden-Betreuung" eine vielversprechende Alternative. Das Angebot auf diesem Markt ist groß. Die Pflegebedürftigen sowie Angehörigen werden hier mit diversen vertraglichen Gestaltungen zur häuslichen "24-Stunden-Betreuung" und mit unübersichtlichen – zum Teil illegalen – Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen konfrontiert. Es ist daher eine Herausforderung und zusätzliche Belastung, sich in dem eingetretenen Krisenfall mit den Anbietern von häuslicher "24-Stunden-Betreuung" und der Vertragsgestaltung auseinanderzusetzen.

Die Prüfung der Inhalte der Verträge obliegt den Betroffenen selbst. Die Pflegekassen können diesen Bedarf nicht decken. Beratungsangebote sind selten und nur wenige Betroffene kennen ihre Rechte.

Um auch in diesem Fall eine Anlaufstelle für Verbraucher zu bieten, fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Projekt „Verbraucherschutz im 'Grauen Pflegemarkt' stärken“. Das Projekt startete am 1. Dezember 2018 und steht unter der Gesamtverantwortung der Verbraucherzentrale Berlin. Mit Beginn des Jahres 2019 wird das Projekt in Kooperation mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

Aufgaben des Projekts

Bis zum 30. November 2020 sollen im Rahmen des Projektes die Angebote der "24-Stunden-Betreuung" untersucht werden. Die Herausforderungen für Verbraucher sowie die rechtliche Lage im "Grauen Pflegemarkt" stehen hierbei im Fokus.
Verträge über die häusliche "24-Stunden-Betreuung" werden gesammelt und auf Rechtsverstöße hin überprüft, um Verbraucher über unfaire und gegebenenfalls rechtswidrige Vertragsbestimmungen zu informieren.

Ziel ist es außerdem, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über ihre Rechte aufzuklären und konkrete Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen.

Neben der Vertragssammlung und der Aufklärung von Verbrauchern sind im Projekt weitere Maßnahmen vorgesehen:

  • gezielte Untersuchungen des Pflege- und Betreuungsmarktes im Bereich der häuslichen "24-Stunden-Betreuung", zum Beispiel durch Marktchecks und Umfragen
  • Entwicklung und Bereitstellung von Verbraucherinformationen zu vertragsrechtlichen Problemen und Verbraucherfallen bezüglich der "24-Stunden-Betreuung"
  • Konzeption und Aufbau des Informationsportals
  • Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch Vorträge/Infoveranstaltungen
  • Förderung des Fachaustausches durch Fachveranstaltungen
  • Abmahnungen

 

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV