Kündigung durch den Pflegedienst: welche Regeln gibt es?

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Wenn der Pflegedienst plötzlich kündigt haben die Betroffenen ein großes Problem. Sie stehen von heute auf Morgen ohne weitere Versorgung da und Angehörige müssen einspringen. Wir erklären die gesetzlichen Regelungen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigungsfristen für Pflegedienste sind gesetzlich nicht klar geregelt.
  • Verbraucher sollten darauf achten, dass der Pflegedienst den Pflegevertrag nur mit einer langen Frist kündigen kann.
  • Vereinbaren Sie im Pflegevertrag eine möglichst lange Kündigungsfrist mit dem Pflegedienst.
  • Ohne eine solche Vereinbarung kann der Vertrag vom Anbieter auch ohne Grund kurzfristig beendet werden und Sie haben nur noch Anspruch auf Schadensersatz.
  • Verbraucher können den Vertrag, unabhängig von den Regelungen im Vertrag, jedeerzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen.
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Der Pflegedienst schließt mit dem Pfelegebedürftigen über sämtliche Pflegeleistungen einen Vertrag ab.

Pflegeverträge werden unbefristet abgeschlossen, das heißt, dass sie solange gültig sind, bis sie jemand kündigt. Eine solche Kündigung kann entweder von dem Pflegebedürftigen oder von dem Pflegedienst ausgesprochen werden.
Der Pflegebedürftige kann laut Gesetz jederzeit kündigen. Eine davon abweichende Regelung darf nicht im Vertrag stehen.

Schwieriger ist die Frage, wie die Kündigungsfristen des ambulanten Pflegedienstes geregelt sind. Immer mehr Pflegebedürftige haben ein Problem, wenn der Pflegedienst innerhalb von 2 Wochen oder sogar fristlos kündigt. In dieser Zeit lässt sich zumeist kein anderer Pflegedienst finden, sodass eine mehr oder weniger lange Zeit ohne Versorgung überbrückt werden muss.

Wann darf der Pflegedienst kündigen?

Das richtet sich nach den Vereinbarungen in Ihrem Pflegevertrag. Häufig ist dort eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorgesehen, in verbraucherfreundlichen Verträgen auch eine deutlich längere Frist. Der Pflegedienst kann auch nur unter Einhaltung dieser Frist kündigen.

Fehlt eine Kündigungsfrist oder haben Sie keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese besagen, dass eine Kündigung durch einen Pflegedienst von einem Tag auf den anderen grundsätzlich möglich ist.
Bei Pflegeverträgen besteht aber ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflegedienst und seinem pflegebedürftigen Vertragspartner, ähnlich wie bei einem Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Der Pflegedienst muss bei einer Kündigung Rücksicht auf den Pfelegebedürftigen nehmen. Deshalb ist das Kündigungsrecht des Pflegedienstes so eingeschränkt, dass dem Pflegebedürftigen im Falle der Kündigung die Möglichkeit bleiben muss, einen neuen Pflegedienst zu beauftragen.

Was passiert, wenn der Pflegedienst sich nicht an diese Regelung hält?

Hält sich der Pflegedienst nicht daran, führt das allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Pflegebedürftige könnte einen Anspruch auf Schadensersatz haben - steht aber doch ohne Pflegedienst da. Ein Schaden könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Verbraucher bis zum Abschluss eines neuen ambulanten Pflegevertrages stationär gepflegt werden muss und ihm dadurch höhere Kosten enstehen.

Außerdem darf der Pflegedienst sofort kündigen, obwohl die weitere Pflege noch nicht sichergestellt ist, wenn er einen wichtigen und schwerwiegenden Grund zur Kündigung hat. In diesem Fall haben Verbraucher keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Weil die Rechtslage bei der Kündigung durch den Pflegedienst nicht verbraucher­freundlich ist, sollten Sie im Pflegevertrag eindeutig regeln, wann und mit welcher Frist der Pflegedienst eine Kündigung aussprechen darf.

Was können Sie tun, wenn der Pflegedienst gekündigt hat?

Setzen Sie sich bei sofortiger Kündigung durch den Pflegedienst umgehend mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Fragen Sie nach, ob es in Ihrem Bundesland eine Regelung im Rahmenvertrag gibt, die den Pflegedienst verpflichtet, sich erst um einen neuen Pflegedienst für Ihre Versorgung zu kümmern, bevor er die Pflege bei Ihnen einstellen darf.

In einigen Bundesländern ist in einem Vertrag zwischen den Pflegediensten und der Pflegekasse vereinbart, dass der Pflegedienst erst kündigen darf, wenn die Versorgung durch einen anderen Pflegedienst sichergestellt ist. In diesen bundesländern haben Sie ein Mittel in der Hand, den Pflegedienst unter Druck zu setzen. Denn die Pflegekasse kann dann unter Umständen auf den Pflegedienst einwirken, damit dieser die Versorgung sicherstellt.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV