Das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"?
Wenn Pflegebedürftige möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben wollen, sind sie oftmals auf professionelle Hilfe angewiesen. Was viele Verbraucher jedoch nicht wissen: Schließen sie einen Vertrag mit einem Anbieter von Pflege- oder Betreuungsleistungen ab, so sind sie für die rechtliche Prüfung dieses Vertrages selbst verantwortlich und nicht etwa die Pflege- oder Krankenkassen. Viele Betroffene stehen der komplizierten Vertragsrechtsmaterie hilflos gegenüber - gerade dann, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt und es schnell gehen muss. Nur wenige Verbraucher kennen ihre Rechte.
Vor diesem Hintergrund förderte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge". Das Bundesprojekt lief vom 1. März 2016 bis zum 28. Februar 2018.
Aufgaben des Projekts
Die Verbraucherschützer haben Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte im ambulanten Pflege- und Betreuungsmarkt aufgeklärt und Handlungsempfehlungen gegeben. Außerdem wurden Verträge auf Rechtsverstöße geprüft, um unfaire Vertragsbestimmungen oder gar Betrugsfälle aufzudecken.
Neben der Vertragsprüfung und dem Infotelefon wurden im Projekt folgende Maßnahmen durchgeführt:
- gezielte Untersuchungen des Pflege- und Betreuungsmarktes, u.a. durch Marktchecks und Umfragen
- Entwicklung und Bereitstellung von Verbraucherinformationen zu vertragsrechtlichen Problemen und Verbraucherfallen in der ambulanten Pflege
- Konzeption und Pflege eines Informations- und Aufklärungsportals im Internet
- Aufklärung der Verbraucher durch Vorträge/Infoveranstaltungen
- Förderung des Fachaustausches durch Fachveranstaltungen und Multiplikatoren-Vorträge
- Marktbereinigung durch punktuelle Abmahnungen