Neuer Marktcheck zu sog. häuslicher 24-Stunden-Betreuung

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Wie erkennbar ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit bei der Suche nach einer Betreuungskraft für die sog. häusliche 24-Stunden-Betreuung?
Bild eines Rentners mit einer Betreuungskraft
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Schein-legal und scheinbar günstig

Wie erkennbar ist das Risiko der Scheinselbstständigkeit bei der Suche nach einer Betreuungskraft für die sog. häusliche 24-Stunden-Betreuung?

Die Verbraucherzentralen untersuchen im Rahmen des Projekts „Verbraucherschutz im ,Grauen Pflegemarkt' stärken“ den Markt der sog. häuslichen 24-Stunden-Betreuung zu bestimmten rechtlichen Fragestellungen. Die Untersuchungen werden in Form eines Marktchecks hier veröffentlicht.

Viele Verbraucher suchen eine Betreuungskraft über das Internet und treffen dort auf zahlreiche Vermittlungsagenturen. Die Wahl des rechtlichen Betreuungsmodells kann für Verbraucher weitreichende Folgen haben. So birgt die Beschäftigung Selbstständiger als Betreuungskräfte zu Hause ein hohes Risiko. Eine Scheinselbstständigkeit kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern sowie Strafen führen. Das Projekt „Verbraucherschutz im ,Grauen Pflege-markt' stärken“ ging im aktuellen Marktcheck der Frage nach, wie erkennbar es für Verbraucher bei der Internetrecherche ist, ob die vermittelnde Agentur mit dem Selbstständigenmodell arbeitet. Weiter wurden die von den Agenturen auf ihren Webseiten gegebenen Informationen zur Scheinselbstständigkeit analysiert.

Hier können Sie den Marktcheck-Bericht (PDF) herunterladen.

 

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV