Forderungspapier für den Markt der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“

Stand:
Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben verbraucherpolitische Forderungen für den Markt der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ von Pflegebedürftigen formuliert.
Hand hält Megaphon
Off

Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen haben verbraucherpolitische Forderungen für den Markt der häuslichen „24-Stunden-Betreuung“ von Pflegebedürftigen formuliert

In geschätzt 300.000 Haushalten bundesweit werden pflegebedürftige Menschen von zumeist osteuropäischen Betreuungskräften betreut. Für viele Pflegebedürftige ist diese Betreuungsform eine Alternative zum Pflegeheim. Der Kontakt zu den Betreuungskräften wird in der Regel durch Vermittlungsagenturen hergestellt.

Für diese Form der Betreuung von Pflegebedürftigen gibt es bis dato keine spezielle gesetzliche Regelung. Seit Jahren herrscht für Verbraucherinnen und Verbraucher deshalb Intransparenz in Bezug auf alle grundlegenden Fragen rund um diese Betreuungsform: Wie man eine Betreuung zu Hause legal organisiert, was sie kostet, wer sie erbringt bzw. erbringen darf und vor allem auch wer sie vermittelt.

Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen fordern deshalb eine gesetzliche Regulierung und mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das ausführliche Forderungspapier der Verbraucherzentralen können Sie hier als PDF herunterladen.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV