Stärkerer Verbraucherschutz in der Pflege

Pressemitteilung vom
Bundesweites Projekt der Verbraucherzentralen prüft ambulante Pflegeverträge
Senioren in einer Pflegeeinrichtung.

Die behördliche Kontrolle im Pflegemarkt ist nicht effektiv. Kranken- und Pflegekassen wurden von kriminellen Pflegediensten um viele Millionen Euro betrogen. Auch wenn in den jüngsten Medienberichten Patienten teilweise Mittäter waren - oftmals werden die Pflegebedürftigen ohne ihr Wissen für betrügerische Handlungen instrumentalisiert.

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Aufgeklärte Verbraucher, die ihre Rechte kennen, wären ein wichtiges Korrektiv in dem vielschichtigen Pflegesystem. Pflegedienste schließen Verträge zum einen direkt mit den Betroffenen, zum anderen mit den zuständigen Kassen, über welche sie einen Großteil der Leistungen abrechnen. Eine rechtliche Überprüfung der Verträge mit den Pflegebedürftigen findet dabei nicht statt.

Neues Projekt der Verbraucherzentralen gestartet

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das neue Projekt „Marktprüfung ambulante Pflegeverträge“ der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. „Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären“, so Petra Hegemann, Projektleiterin aus Berlin. Im Zusammenhang mit den aktuellen Betrugsfällen rät sie Verbrauchern, nur für Leistungen zu unterschreiben, die auch tatsächlich vom Pflegedienst erbracht wurden. Dies schützt die Versichertengemeinschaft, sowie die Betroffenen selbst, die ihre Pflege durch Eigenanteile mitfinanzieren.

Verbraucher sind aufgerufen mitzuhelfen

Im Rahmen des Projekts werden die drei Verbraucherzentralen unter anderem Pflegeverträge auf Rechtsverstöße hin prüfen, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und gegebenenfalls abzumahnen. Verbraucher sind aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail (pflegevertraege@vz-bln.de) oder postalisch an die Verbraucherzentrale Berlin (Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin) zu schicken. Die Verbraucherschützer verschaffen sich so einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall auch ab.

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Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV