Erste Hilfe bei überhöhten Pflegekosten

Pressemitteilung vom
Seit einem Jahr bieten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland ihr bundesweites Info-Telefon für Fragen zu Verträgen rund um die ambulante Pflege an.
Rotes Telefonapparat

Seit einem Jahr bieten die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland ihr bundesweites Info-Telefon für Fragen zu Verträgen rund um die ambulante Pflege an.

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Besonders nachgefragt sind Informationen zu Kosten, Leistungen oder Vertragskündigung. Ein häufiger Fehler von Unternehmen ist die Kopplung der Investitionskosten (z.B. Ausgaben für Büromiete oder Auto-Leasing) an die Pflegekosten. Sobald die Kosten für die Pflege teurer werden, steigen die Investitionskosten automatisch mit, und das, obwohl das betreffende Unternehmen womöglich gar nicht mehr investiert hat. Das ist nicht erlaubt.

Auch zur Kündigung von ambulanten Pflegediensten gibt es oft Nachfragen. Aus den Pflegeverträgen geht nicht immer hervor, dass Pflegebedürftige den Vertrag gegenüber dem ambulanten Dienst jederzeitig fristlos und ohne Angabe eines Grundes kündigen können. Wer das nicht weiß, zahlt länger als nötig, wenn er den ambulanten Dienst wechseln möchte oder die Pflege zu Hause durch den Umzug in eine Pflegeeinrichtung überflüssig wird. Auch hier kann die Verbraucherzentrale durch das Info-Telefon helfen, Kosten zu sparen.

Aktuell berichten der Verbraucherzentrale vermehrt Anrufer, dass sie mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade für die gleichen Leistungen mehr bezahlen müssen. Diese für Verbraucher ungünstige Entwicklung wollen die Experten der Verbraucherzentralen prüfen.

Für die erste Hilfe rund um ambulante Pflegeverträge steht Verbrauchern das Info-Telefon drei Mal wöchentlich zur Verfügung unter:

030 - 54 44 59 68

Mo 9-13 Uhr, Mi 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr

Zusätzlich gibt es ein Informationsportal im Internet:

Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege. Sie erfahren zum Beispiel, worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten oder Kündigungsfristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können. Zudem können Betroffene eigene Verträge einsenden und diese prüfen lassen.

Das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"


Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert das Projekt der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären.

Dazu haben die Verbraucherzentralen das Info-Telefon 030 - 54 44 59 68 (Mo 9-13 Uhr, Mi 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr) geschaltet.

Darüber hinaus prüfen die drei Verbraucherzentralen Pflegeverträge auf Rechtsverstöße, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und gegebenenfalls abzumahnen. Verbraucher sind aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail an mail@pflegevertraege.de oder postalisch an die Verbraucherzentrale Berlin (Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin)zu schicken. Die Verbraucherschützer verschaffen sich so einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall auch ab.

 

Das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" wurde im Februar 2018 beendet. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass über das Info-Telefon keine weiteren Auskünfte zum Thema ambulante Pflegeverträge gegeben werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV