Berliner Pflegedienste: Im Bundesdurchschnitt besonders teuer!

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt deutliche Preisunterschiede zwischen den Bundesländern.
Statistische Auswertung

Berliner Pflegedienste bieten sogenannte Entlastungsleistungen teurer an als Pflegedienste in anderen Bundesländern. Dies ist das Ergebnis eines Marktchecks der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und des Saarlandes. Im Rahmen des Marktchecks wurden bundesweit 500 Pflegedienste befragt. Weiteres Ergebnis: Mehr als jeder fünfte Pflegedienst bietet Entlastungsleistungen erst gar nicht an – die meisten aus Kapazitätsgründen.

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Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro und können damit sogenannte Entlastungsleistungen einkaufen. Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2-5 steht der Anspruch zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung zu. Zu den Entlastungsleistungen zählen z.B. Hilfen im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Körperpflege oder auch Begleitung und Unterstützung bei Freizeitaktivitäten.

Der Entlastungsbetrag wird den Versicherten nicht zur freien Verwendung ausgezahlt, sondern kann für Leistungen der Pflegedienste oder der nach Landesrecht anerkannten Anbieter eingesetzt werden. Die größte Anbietergruppe für Entlastungsdienste sind die ambulanten Pflegedienste.

Mit Hilfe eines Marktchecks untersuchten die Verbraucherzentralen, ob und wie ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen anbieten. Dazu befragten die Verbraucherschützer Pflegedienste telefonisch zu Preisen und Leistungen.

Die Kapazitäten vieler Pflegedienste sind ausgeschöpft.

„Der Marktcheck zeigt, dass 22 % der Pflegedienste gar keine Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrages anbieten“, so Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Über 2/3 der ablehnenden Pflegedienste gaben Kapazitätsprobleme als Begründung an.

Noch schlechter stellt sich die Versorgungssituation dar, wenn nach speziellen Versorgungsangeboten gefragt wird: Nur gut die Hälfte (56%) der insgesamt befragten Pflegedienste boten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 Hilfe beim Duschen an. „Dies liegt nach Auskunft der Anbieter allerdings nicht an mangelnden Kapazitäten“, so Hegemann. Vermutlich wissen viele Pflegedienste noch nicht, dass Menschen mit Pflegegrad 1 auch Anspruch auf Hilfe bei der Köperpflege haben, so Hegemann weiter.

Große Preisunterschiede zwischen den Bundesländern

„Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Marktchecks sind die regional sehr unterschiedlichen Preise für dieselben Leistungen“, erklärte Petra Hegemann. Besonders auffällig sind die hohen Kosten in Berlin: Hier verlangen 34 % der Pflegedienste einen Stundensatz von 40 Euro und mehr für Haushaltstätigkeiten wie Badreinigung. Solch hohe Stundensätze berechnen dagegen in NRW nur 4 % der Pflegedienste für diese Dienstleistung. „Selbst im wohlhabenden Baden-Württemberg rechnen nur 15 % der Pflegedienste diesen Stundensatz ab; und in Bayern haben wir keinen einzigen Pflegedienst mit diesen Kosten gefunden“, so Hegemann. Hier berechnen 66 % der Anbieter einen Stundensatz zwischen 30 und 40 Euro, der Rest zwischen 20 und 30 Euro.

„Die großen regionalen Unterschiede in der Preisgestaltung sind überraschend und nur schwer nachzuvollziehen“, so Hegemann. Verbraucher sollten auf jeden Fall Kosten und Leistungen verschiedener Anbieter miteinander vergleichen, bevor sie einen Pflegedienst beauftragen.

Über das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"

Für die erste Hilfe rund um ambulante Pflegeverträge steht Verbrauchern bis Ende Februar 2018 das Info-Telefon drei Mal wöchentlich zur Verfügung: 030 - 54 44 59 68, montags 9-13 Uhr, mittwochs 14-18 Uhr, freitags 8-12 Uhr

Zusätzlich gibt es ein Informationsportal im Internet: Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege. Sie erfahren zum Beispiel, worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten und Fristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert das Projekt der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären.

 

Marktcheck II: „Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI“

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Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV