Verträge zur "24-Stunden-Betreuung" oft intransparent

Pressemitteilung vom
Verträge rund um die ambulante Pflege sind oft intransparent. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Überprüft wurden Verträge mit Vermittlungsagenturen und ausländischen Betreuungsdiensten zur sogenannten "24-Stunden-Betreuung".
Marktcheck 24 Stunden Betreuung
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"Die Hälfte der Vermittler bot überhaupt keinen schriftlichen Vertrag an. Verbrauchern fehlt so der Nachweis über die mit der Vermittlungsagentur vereinbarten Leistungen und Kosten", so Petra Hegemann, Projektleiterin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Kommt es zum Konflikt mit dem Anbieter, wirkt sich dies als Nachteil aus.

Außerdem sind die Gesamtkosten für die Betreuungskraft häufig nicht klar geregelt. "Neben den eigentlichen Betreuungskosten finden sich an anderen Stellen im Vertrag oft noch Entgelte für Heimfahrten, Kost und Logis sowie die Telefon- und Internetnutzung durch die Betreuungskraft", erläutert Petra Hegemann. Verbraucher müssten die Verträge daher erst auf zusätzliche Kosten durchforsten, um ihre monatliche Gesamtbelastung zu errechnen.

Schwierig ist es für Verbraucher auch zu erkennen, ob die Betreuungskraft nach geltendem Recht beschäftigt ist. "Zwar werben viele Anbieter damit, dass die vermittelten Betreuer legal arbeiten", so Hegemann. "Letztlich verpflichtete sich jedoch kein Betreuungsanbieter der Stichprobe vertraglich dazu, den Sozialversicherungsnachweis der Betreuungskraft, das sogenannte A1-Formular, auch vorzulegen. Dieses von den Behörden im Entsendeland ausgestellte Formular ist für Verbraucher allerdings die einzige Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Arbeitsverhältnisses zu überprüfen", erläutert die Juristin.

Besonders auffällig ist auch, dass viele Verträge nach dem Tod des Verbrauchers noch eine Woche oder länger weiterlaufen sollen. Obwohl keine Betreuungsleistungen mehr erbracht werden, fallen so einige Hundert Euro zusätzlich an.


Der ausführliche Marktcheck-Bericht mit allen Ergebnissen, einem Fallbeispiel und Tipps für Verbraucher kann HIER heruntergeladen werden.

 

Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"

Der Marktcheck zur "24-Stunden-Betreuung" wurde im Rahmen des Projekts "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" durchgeführt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert das Projekt der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte im ambulanten Pflegemarkt aufzuklären.

Dazu haben die Verbraucherzentralen ein Info-Telefon 030 - 54 44 59 68 (Mo 9-13 Uhr, Mi 14-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr) geschaltet.

Zusätzlich gibt es ein Informationsportal im Internet: Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege.

Außerdem untersucht das Projektteam den ambulanten Pflegemarkt und überprüft Verträge rund um die ambulante Pflege auf Rechtsverstöße, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und die Anbieter gegebenenfalls abzumahnen. Verbraucher sind aufgerufen, Kopien ihrer Verträge mit ambulanten Pflegeanbietern per E-Mail an mail@pflegevertraege.de oder postalisch an die Verbraucherzentrale Berlin (Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin) zu schicken.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV