Was sind "Angebote zur Unterstützung im Alltag?"

Stand:
Seit 2017 gewährt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz, einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.
Unterstützung im Alltag

Seit 2017 gewährt die Pflegekasse allen Pflegebedürftigen, unabhängig vom Pflegegrad und der Alltagskompetenz, einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag darf nur für den Zweck eingesetzt werden, Pflegebedürftige im Alltag zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.

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Es können damit unter anderem sogenannte "Angebote zur Unterstützung im Alltag" bezahlt werden. Diese sind für die Pflege zu Hause gedacht und in drei Bereiche unterteilt:

  • Betreuungsangebote
  • Angebote zur Entlastung im Alltag oder
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Früher hießen sie "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote" (bzw. "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI").

Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Dies können Gruppen- oder Einzelbetreuungen sein. In Betracht kommen beispielsweise Betreuungsgruppen, insbesondere für demenziell erkrankte Menschen, Tagesbetreuungen in entsprechenden Einrichtungen oder die stundenweise Betreuung zu Hause.

Angebote zur Entlastung im Alltag sind praktische Hilfen, zum Beispiel Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Kochen oder Wohnungsreinigung) und beim Einkaufen. Auch Hilfen zur Tagesstrukturierung oder Freizeitgestaltung fallen darunter, etwa das Vorlesen von Büchern und Zeitungen. Ebenso können die jeweiligen Dienstleister bei Apotheken- und Behördengängen, Antragstellungen oder Arzt- und Friseurbesuchen helfen. Alltagsunterstützend können auch Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also etwa Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden dagegen richten sich gezielt an die pflegenden Angehörigen oder Freunde. Diese können beispielsweise eine Pflegebegleitung in Anspruch nehmen. Pflegebegleiter helfen bei der Organisation der Pflege, pflegen aber selbst nicht. Auch können sie beratende und emotionale Unterstützung rund um den Pflegealltag bieten. Pflegebegleiter können Ihnen also den Beistand leisten, den Sie benötigen, um sich der schwierigen Aufgabe der Pflege zu stellen und diese positiv zu gestalten.

Vom Pflegebegleiter über Hilfen im Haushalt bis zur Betreuung: Informationen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt.

Klären Sie zunächst mit Ihrer Pflegekasse, welche Dienstleister zugelassen sind. Nur die Kosten anerkannter Anbieter werden erstattet.

Vergessen Sie auch nicht, dass Sie den Entlastungsbetrag wegen des Kostenerstattungs­prinzips nur für tatsächlich entstandene und belegte Kosten erhalten. Legen Sie der Pflegekasse die Belege vor, gilt dies im Übrigen bereits als Antragstellung.

Den Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege. Er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate geschoben werden, am Ende des Kalenderjahres können nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Halbjahr übertragen werden.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV