Was ist Entlastungs·geld:
Vor kurzem wurde ein neuer Pflege·grad gemacht.
Im Jahr 2017 (zwei·tausend·siebzehn).
Der heißt Pflege·grad 1 (eins).
Wenn Sie Pflege·grad 1 haben
gibt Ihnen die Pflege·kasse vielleicht Geld.
Das heißt Entlastungs·geld.
Das sind im Monat 125 € (einhundert·fünf·und·zwanzig Euro).
Davon können Sie Menschen bezahlen
die Ihnen Helfen.
Wenn Sie einen höheren Pflege·grad haben
bekommen Sie dieses Geld vielleicht noch dazu.
Fragen Sie nach.
Fragen Sie:
- "Bekomme ich Entlastungs·geld?"
- "Wer muss mich Pflegen
damit ich Entlastungs·geld bekomme?"
Wann das Sozial·amt zahlt:
Die Pflege·kasse bezahlt nicht genug.
Das fehlende Geld müssen Sie bezahlen.
Wenn Sie das nicht können:
Sagen Sie dem Sozial·amt Bescheid!
Und beeilen Sie sich.
Sagen Sie:
"Ich brauche Kosten·übernahme."
Dieses Geld heißt dann "Hilfe zur Pflege".
Wann Ihre Familie zahlen muss:
Wenn das Sozial·amt zahlt
dann will das Sozial·amt wissen:
Wie viel Geld hat Ihre Familie.
Vielleicht versucht das Sozial·amt dann
Geld von Ihrer Familie zu bekommen.
Zum Beispiel von Ihren Kindern.
Wenn Ihre Kinder viel Geld haben.
Dazu darf das Sozial·amt Ihre Kinder fragen:
- "Wie viel verdienen Sie?"
- "Wie viel Geld haben Sie?"
Dann entscheidet das Sozial·amt
ob Ihre Familie etwas bezahlen muss.
Sie können das Sozial·amt immer fragen.
Dann erklärt man Ihnen
wie diese Entscheidung funktioniert.