Rund um die Uhr Betreuung zu Hause.

Stand:
Manche Betreuer-Firmen sagen:
Wir machen Pflege.
24 Stunden 7 Tage

Manche Betreuer-Firmen sagen:
Wir machen Pflege.
Tag und Nacht.
Bei Ihnen zu Hause.
Und das sehr billig.

Wir zeigen:
Oft ist diese Werbung falsch.

Off

Die Wahrheit über

Rund um die Uhr Betreuung

zu Hause.:

Oft wäre es schön:
Wenn jemand immer da wäre
    um zu helfen.
Viele Firmen bieten genau das an.

Was die Betreuer machen:

Die Betreuer kommen oft aus dem Ausland.
Weil das billiger ist.
Die Betreuer wohnen bei der Person
    die Pflege braucht.
Zum Beispiel bei Ihnen.

Die Betreuer machen vieles:

  • Kochen.
  • Putzen.
  • Einkaufen gehen.
  • Beim Anziehen helfen.

Was die Betreuer nicht machen:

Die Firmen sagen:
Unsere Betreuer sind immer da.
Tag und Nacht.

Das stimmt nicht.

Auch die Betreuer müssen Schlafen.
Und Freizeit haben.
Und Pausen machen.

Die Firmen sagen:
Wir pflegen sehr gut.

Manchmal stimmt das nicht.

Die Betreuer haben oft keine Berufs·ausbildung.
Das heißt:
Sie können manche Aufgaben nicht machen.
Zum Beispiel: Die Betreuer können keine Wunden sauber machen.

Berufliche Pfleger lernen mehrere Jahre.
Deshalb können sie viel besser pflegen.

Vielleicht sparen Sie Geld.
Vielleicht ist es auch teurer:

Ausländische Betreuer sind billiger
    als berufliche Pfleger aus Deutschland.
Aber sie können nicht alles machen.

Wenn Sie keine besondere Pflege brauchen
    sparen Sie vielleicht Geld.

Wenn Sie besondere Pflege brauchen
    müssen Sie noch einen zweiten Pfleger bezahlen.
Zum Beispiel: Den "ambulanten Pflege·dienst".

Der macht dann die Dinge
    die Ihr ausländischer Betreuer nicht machen kann.

Es kann teuer sein
    zwei Pfleger zu haben.

Wenn Sie einen Pflege·grad haben
    bekommen Sie Geld von der Pflege·kasse.

Dieses Geld reicht nicht für zwei Pfleger.

Wenn Ihr Betreuer bei Ihnen wohnt
müssen Sie alles gut besprechen:

Es ist ungewohnt
    plötzlich nicht alleine zu wohnen.

Viele alte Menschen wollen das nicht.

Überlegen Sie vorher:

  • Haben Sie genug Platz in der Wohnung?
    Sie brauchen Ihr eigenes Zimmer.
    Und Ihr Betreuer braucht auch sein eigenes Zimmer.
     
  • Mögen Sie den Betreuer?
    Sie sollten nur mit jemandem zusammen leben
        den Sie nett finden.
     
  • Können Sie mit dem Betreuer sprechen?
    Manche Betreuer sprechen kein Deutsch.
     
  • Brauchen Sie einen Betreuer
        der Sie fahren kann?
    Dann muss er einen Führerschein haben.
     

Besprechen Sie mit dem Betreuer
    was er machen darf.

  • Darf er in der Wohnung rauchen?
  • Darf er Besucher mitbringen?

 

Manche Dinge darf der Betreuer immer:

  • Er darf das Telefon benutzen.
  • Er darf das Internet benutzen.
  • Er darf mit Ihnen zusammen essen.
     

Besprechen Sie genau:

  • Was muss der Betreuer machen.
  • Was möchte der Betreuer haben.


Es ist wichtig
    vorher über alles zu sprechen.
Damit Sie beide glücklich sind.

Sonst gibt es irgendwann Streit.

Die Intensiv·pflege:

Alles bisher ging um die 24-Stunden-Betreuung.

Es gibt eine ganz andere Pflege
    die so ähnlich heißt.

Die Intensiv·pflege.
Das ist etwas ganz anderes.

Das ist für Menschen
die wirklich immer jemanden brauchen.

Zum Beispiel: Sie können nicht alleine atmen.
Eine Maschine hilft beim Atmen.

Dann haben Sie mehrere Pfleger
    die sich abwechseln.

Das ist sehr teuer.
Das bezahlt die Kranken·kasse.
Und die Pflege·kasse.
Und Sie selbst.
Und oft auch Sozial·hilfe·träger.

Der Vertrag mit einem Betreuer aus dem Ausland:

Wenn Sie einen Betreuer aus dem Ausland möchten
    müssen Sie einen Vertrag machen.

Es gibt 3 (drei) Möglichkeiten:

Betreuer selber einstellen

Sie können Chef werden.
Dann arbeitet der Betreuer für Sie.
Sie können dem Betreuer sagen
    was er machen soll.

Sie müssen aber auch viele Gesetzte kennen.
Zum Beispiel:

  • Wie viel Steuern muss der Betreuer zahlen.
  • Wie viel kostet die Sozial·versicherung.
  • Wie lange darf der Betreuer arbeiten.
  • Wie verhindern Sie
       dass sich der Betreuer weh tut.

Vertrag mit einer Firma aus dem Ausland

Sie können auch einen Vertrag mit einer Firma machen.
Der Betreuer arbeitet dann für die Firma.
Die Firma muss alle Gesetze kennen.
Sie müssen die Gesetze nicht kennen.

Das ist für Sie leichter.
Und bei der Betreuung ändert sich nichts.

Aber es ist teurer.
Weil die Firma auch etwas verdient.

Vertrag mit einem selbstständigen Betreuer

Sie können einen Vertrag mit einem Betreuer machen.
Dieser Betreuer ist dann nicht Ihr Arbeit·nehmer.
Er ist selbstständig.
Er arbeitet aber für Sie.

Dann muss der Betreuer eine Firma machen.
Das heißt "Gewerbe".

Sie müssen keine Sozial·versicherung bezahlen.

Dieser Vertrag ist gefährlich.

Oft sagt das Finanz·amt:
Der Betreuer ist gar nicht selbstständig.
Er tut nur so.

Dann müssen Sie eine hohe Strafe bezahlen.
Und Sie müssen die Sozial·versicherung nach·zahlen.

Was Vermittlungs·firmen machen:

Viele Menschen möchten einen Betreuer aus dem Ausland.
Sie kennen da aber niemanden.

Deshalb sagen sie einer Firma:
"Sucht mir jemanden."
Die Firmen suchen dann einen Betreuer im Ausland.
Oft in Ost·europa.
Zum Beispiel:

  • Ungarn.
  • Rumänien.
  • Polen.


Das kostet Geld.
Manche Firmen nehmen einmal Geld.
Andere Firmen muss man jeden Monat bezahlen.

Auch die Betreuer müssen diese Firma bezahlen.

Die Betreuer arbeiten dann nicht für Sie.
Sondern für die Firma.
Oder selbst·ständig.

Wenn Sie selber Chef sein möchten
    gibt es eine gute Hilfe:
Die Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) hilft.

Die Abteilung heißt "zentrale Auslands- und Fach·vermittlung".
Kurz schreibt man "ZAV".
Die helfen beim Suchen.
Und dabei einen Vertrag zu schreiben.
Diese Hilfe kostet nichts.

Hilfe im Haushalt durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft

24-Stunden-Betreuung in Leichter Sprache

Hier finden Sie Inhalte zur 24-Stunden-Betreuung in Leichter Sprache erklärt.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV