Plötzlich pflege·bedürftig. Was man machen muss:

Stand:
Sprechen Sie zuerst mit der Kranken·kasse.
Die Pflege·kasse gehört auch zu der Kranken·kasse.
Helfende Hände

Das Wichtigste:

  • Sprechen Sie zuerst mit der Kranken·kasse.
    Die Pflege·kasse gehört auch zu der Kranken·kasse.
     
  • Wenn jemand Pflege braucht,
        bekommt er kostenlose Beratung.
    Das steht in einem Gesetz.
     
  • Die Kranken·kasse schaut sich die Person an
        die Pflege braucht.
    Alle Entscheidungen trifft aber die Pflege·kasse.
     
  • Wer Pflege braucht,
        bekommt viele Dinge von der Pflege·kasse:
    Zum Beispiel: Pflegegeld.
     
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Wer ist pflege·bedürftig?

Pflege·bedürftig ist man,
    wenn man viel Hilfe braucht.

Zum Beispiel bei:

  • Sich Waschen.
  • Essen.
  • Wohnung putzen.
  • Mobil sein. (Woanders hingehen oder hinfahren.)
  • Sich erinnern wo man ist.
     

Wenn man dabei Hilfe braucht
    bekommt man einen Pflege·grad.
Das ist eine Zahl von 1 (eins) bis 5 (fünf).

Wer mehr Hilfe braucht
    bekommt eine höhere Zahl.

Pflege·bedürftig kann man sein
    weil der Körper nicht mehr gut funktioniert.
Zum Beispiel: Wenn man nicht gehen kann.

Oder weil der Kopf nicht mehr gut funktioniert.
Zum Beispiel: Wenn man viele Dinge vergisst.

Wem Sie Bescheid sagen müssen:

Um Geld von der Pflege·kasse zu bekommen
müssen Sie der Kranken·kasse Bescheid sagen.

Schreiben Sie einfach einen kurzen Brief.
An die Kranken·kasse.
Schreiben Sie: "Ich brauche Pflege".
Schreiben Sie das Datum darunter.
Das Datum ist sehr wichtig.

Die Kranken·kasse macht
    dass jemand kommt
    und mit Ihnen spricht.

Dann entscheidet die Pflege·kasse:
"Ja, Sie brauchen Pflege."
oder
"Nein, Sie brauchen keine Pflege."

Vielleicht gefällt Ihnen diese Entscheidung nicht.
Dann können Sie sagen:
"Die Pflege·kasse hat nicht recht!
Ich brauche doch Pflege!"

Das heißt in schwerer Sprache "Widerspruch".

Manchmal bekommen Sie dann doch noch Pflege.

Wenn Sie einen Widerspruch machen wollen:

  • Sie müssen das schreiben.
    Am Telefon reicht es nicht.
     
  • Beeilen Sie sich.
    Sie haben nur 1 (einen) Monat Zeit.
     
  • Sie müssen schreiben
        warum sich die Pflege·kasse irrt.
    Aber damit haben Sie länger Zeit.
     

Sie haben das Recht auf kostenlose Beratung.
Bei dem ersten Antrag.
Und bei allen weiteren Anträgen.

Dafür gibt es Pflege·berater.
Und sogenannte Pflege-Stützpunkte.
Und auch Pflege-Dienste.

Alle kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Wenn Sie das möchten.

Wer kann bei der Pflege helfen?

Es ist schwer
    jemanden zu pflegen.
Es kostet viel Zeit.
Und viel Geld.
Und man fühlt sich nicht immer gut.

Das muss man nicht alleine schaffen.
Es gibt immer Hilfe.

Gut ist
    wenn die Familie helfen kann.
Und Freunde.
Und Nachbarn.

Dann sollte man genau besprechen:
    "Wer macht was?"

Es gibt auch Pflege-Dienste.
Und Menschen die kostenlos helfen.

Sie können um Hilfe bitten:

  • Bei Ihrer Kranken·kasse.
  • Bei Pflege-Stützpunkten.
  • Bei Selbst·hilfe·gruppen.
  • Bei Fahr·diensten.
  • Bei "Essen auf Rädern".
    Die bringen Essen nach Hause.
     

Wer jemanden pflegt
    kann einen Pflege·kurs besuchen.
Da lernt man
    wie man gut pflegt.

Diese Kurse kosten nichts.
Das steht im Gesetz.
Wenn Sie das möchten
    fragen Sie die Kranken·kasse danach.

Was die Pflegekasse zahlt:

Sie bekommen mehr Geld
    wenn Ihr Pflege·grad höher ist.

Für die Pflege zu Hause
gibt es 2 (zwei) Möglichkeiten:

  1. Wen Sie einen Pflege·dienst bezahlen
        bekommen Sie dafür Geld.
    Das heißt "Pflege·sach·leistung".
    Dieses Geld reicht oft nicht.
     
  2. Wenn Sie keinen Pflege·dienst haben
        bekommen Sie Pflege·geld.
    Das können Sie jemandem geben
        der Ihnen hilft.
    Zum Beispiel: Ihrem Nachbarn.
    Oder Freunden.
    Oder Sie behalten es.
     

Sie müssen ausrechnen
    was für Sie besser ist.
Dabei hilft Ihnen die Krankenkasse.
Und auch Pflege-Stützpunkte.

Es gibt noch mehr Geld von der Pflege·kasse:

  • Wenn Sie die Wohnung verändern müssen.
    Zum Beispiel: Eine neue Badewanne mit Tür.
     
  •  Wenn Sie für kurze Zeit in ein Pflege·heim müssen.
    Zum Beispiel: Weil es Ihnen mal schlechter geht.
     
  • Wenn Ihr Pfleger keine Zeit hat
        und jemand anderes kommen muss.
     
  • Wenn Sie mal mehr Pflege brauchen.

Welche Vollmachten nötig sind:

Wer Pflege braucht
    darf selber einen Antrag machen.

Manchmal kann man das nicht mehr.
Zum Beispiel: Man erinnert sich nicht mehr an solche Sachen.

Dann kann jemand anderes einen Antrag machen.

Zum Beispiel:

  • Kinder.
  • Ehe·mann.
  • Ehe·frau.

 

Will man für jemand anderes einen Antrag machen
    braucht man eine Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Brief.
Darin steht:
"Jemand darf für mich entscheiden."

Eine Vollmacht braucht man auch für andere Dinge.
Zum Beispiel:

  • Verträge unterschreiben.
  • Entscheidungen treffen.
  • Der Kranken·kasse sagen:
    "Der Pflege·grad ist zu niedrig!"


Hat niemand eine Vollmacht
    sucht ein Gericht jemanden aus
    der diese Entscheidungen trifft.

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Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

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