24-Stunden-Betreuung. Darauf müssen Sie achten:

Stand:
Vielleicht haben Sie sich entschieden:
Sie wollen vielleicht eine 24-Stunden-Betreuung.
Pflegevertrag unterschreiben

Vielleicht haben Sie sich entschieden:
Sie wollen vielleicht eine 24-Stunden-Betreuung.

Jetzt müssen Sie noch mehr Entscheidungen treffen.
Zum Beispiel:
    Soll der Betreuer aus dem europäischen Ausland kommen?
Dann kostet er weniger.
Aber Sie müssen vieles beachten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn ein Betreuer
        aus dem Ausland
        bei Ihnen wohnt
        müssen Sie entscheiden:
    Wollen Sie einen Arbeits·vertrag machen.
    Oder soll eine Firma den Arbeits·vertrag machen.
    Oder soll der Betreuer selbstständig seine eigene Firma sein.
     
  • Wenn der Betreuer sagt "ich bin selbstständig"
       dann sagt das Finanzamt vielleicht "das stimmt nicht".
    Dann müssen Sie eine hohe Strafe zahlen.
     
  • Vermittlungs·agenturen helfen einen Betreuer zu finden.
    Aber diese Firmen sind teuer.
     
  • Die 24-Stunden-Betreuung wird nicht von der Pflege·kasse bezahlt.
     
  • Wenn der Vertrag bei Ihnen zu Hause unterschrieben wurde
        dürfen sie später sagen:
    "Ich will das doch nicht mehr."
Off

Wenn jemand für Sie arbeitet
    müssen Sie das dem Finanz·amt sagen.

Heimlich zu arbeiten heißt "Schwarz·arbeit"
Es heißt "schwarz"
    weil das Finanz·amt das nicht sieht.

Wer schwarz arbeitet
    zahlt keine Steuern.
Und ist nicht versichert.
Er bekommt kein Geld
   wenn er krank wird.
Oder wenn er einen Unfall hat.
Oder wenn er in Rente gehen möchte.

Schwarz·arbeit ist verboten.
Wenn jemand heimlich für Sie arbeitet
    können Sie bestraft werden.
Die Strafen sind schlimm.

Der Vertrag mit einem Betreuer aus dem Ausland:

Wenn Sie einen Betreuer aus dem Ausland möchten
    müssen Sie einen Vertrag machen.

Es gibt 3 (drei) Möglichkeiten.
Alle haben Vorteile und Nachteile:

Möglichkeit 1 (eins):
Betreuer selber einstellen:

Sie können Chef werden.
Dann arbeitet der Betreuer für Sie.
Sie können dem Betreuer sagen
    was er machen soll.

Sie müssen aber auch viele Gesetzte kennen.
Zum Beispiel:

  • Wie viel Steuern muss der Betreuer zahlen.
  • Wie viel kostet die Sozial·versicherung.
  • Wie lange darf der Betreuer arbeiten.
  • Wie verhindern Sie
       dass sich der Betreuer weh tut.
     

Wenn Sie selber Chef sein möchten
    gibt es eine gute Hilfe:
Die Agentur für Arbeit ("Das Arbeitsamt") hilft.

Die Abteilung heißt "Zentrale Auslands- und Fach·vermittlung".
Kurz schreibt man "ZAV".
Die helfen beim Suchen.
Und dabei einen Vertrag zu schreiben.
Diese Hilfe kostet nichts.

Möglichkeit 2 (zwei):
Vertrag mit einer Firma aus dem Ausland:

Sie können auch einen Vertrag mit einer Firma machen.
Der Betreuer arbeitet dann für die Firma.
Die Firma muss alle Gesetze kennen.
Sie müssen die Gesetze nicht kennen.

Das ist für Sie leichter.
Und bei der Betreuung ändert sich nichts.

Aber es ist teurer.
Weil die Firma auch etwas verdient.

In dem Vertrag stehen viele Dinge.
Zum Beispiel:

  • Was kostet die Betreuung.
  • Wo wohnt der Betreuer.
  • Wie lange geht der Vertrag.
  • Wie können Sie den Vertrag kündigen (beenden).
     

Damit das Legal ist
    brauchen Sie ein Dokument.
Es heißt "A1-Bescheinigung".
Es wird von dem Land geschrieben
    aus dem der Betreuer kommt.

Darin steht:

  • Der Betreuer ist in seinem Land versichert.
  • Der Betreuer arbeitet für eine Firma.
  • Der Betreuer muss in Deutschland keine Versicherung bezahlen.
     

Lassen Sie sich von diesem Dokument eine Kopie geben.
 

Weil der Betreuer für eine Firma arbeitet
    ist diese Firma sein Chef.
Nur die Firma darf sagen:

  • Wann arbeitet der Betreuer.
  • Wann hat der Betreuer Urlaub.
     

Sie müssen alles mit der Firma besprechen.

Möglichkeit  3 (drei):
Vertrag mit einem selbstständigen Betreuer:

Sie können einen Vertrag mit einem Betreuer machen.
Dieser Betreuer ist dann nicht Ihr Arbeit·nehmer.
Er ist selbstständig.
Er arbeitet aber für Sie.

Dann muss der Betreuer eine Firma machen.
Das heißt "Gewerbe".

Sie müssen keine Sozial·versicherung bezahlen.

Dieser Vertrag ist gefährlich.

Oft sagt das Finanz·amt:
Der Betreuer ist gar nicht selbstständig.
Er tut nur so.

Dann müssen Sie eine hohe Strafe bezahlen.
Und Sie müssen die Sozial·versicherung nach·zahlen.
 

Der Betreuer kann aber die Deutsche Renten·versicherung fragen:
    "Bin ich wirklich selbstständig?"
Diese Frage heißt “Status·feststellung”.
Wenn die Renten·versicherung ja sagt
    ist alles in Ordnung.
Dann können Sie nicht bestraft werden.

Die Deutsche Renten·versicherung hat Papiere,
    mit denen man das fragen kann.

Was Vermittlungs·firmen machen:

Viele Menschen möchten einen Betreuer aus dem Ausland.
Sie kennen da aber niemanden.

Deshalb sagen sie einer Firma:
"Sucht mir jemanden."
Die Firmen suchen dann einen Betreuer im Ausland.
Oft in Ost·europa.
Zum Beispiel:

  • Ungarn.
  • Rumänien.
  • Polen.


Die Firma kümmert sich oft um alles.
Zum Beispiel: Buch·haltung.
Also das Ausrechnen der Bezahlung.

Das kostet Geld.
Manche Firmen nehmen einmal Geld.
Andere Firmen muss man jeden Monat bezahlen.

Auch die Betreuer müssen diese Firma bezahlen.

Die Betreuer arbeiten dann nicht für Sie.
Sondern für die Firma.
Oder selbst·ständig.
 

Manche Firmen versprechen tolle Sachen.
Aber im Vertrag steht dann weniger.
Achten Sie darauf
    das im Vertrag alles steht
    was versprochen wurde.

Es gibt 2 (zwei) Verträge:

Im Vermittlungs·vertrag steht
    dass die Firma einen Betreuer sucht.

Im Betreuungs·vertrag steht
    dass der Betreuer Sie betreut.

Manche Firmen wollen beides in ein Vertrag schreiben.
Dann ist man sich nicht sicher
    was genau man unterschrieben hat.
 

Stellen Sie viele Fragen!
Fragen Sie so lange nach
    bis Sie alles verstanden haben.
Wenn Sie etwas nicht verstehen
    unterschreiben Sie nicht.

Was im Vertrag stehen muss:

  • Probe·zeit.
    Damit Sie am Anfang leicht kündigen können
        wenn Ihnen etwas nicht gefällt.
  • Kurze Kündigungs·frist.
  • Vertrag endet wenn Sie sterben.
  • Eine genaue Liste
        was die Firma alles machen muss.
  • Eine genaue Liste
        was Sie dem Betreuer geben müssen.
    Zum Beispiel: Zimmer, Essen, Internet, Telefon.
  • Alle Preise.

Manchmal stehen schlechte Sachen im Vertrag.
Zum Beispiel:

  • Es kostet Geld
        wenn Sie den Betreuer etwas Fragen.
  • Es kostet Geld
        wenn Sie den Betreuer später bei sich anstellen.
     

Unterschreiben Sie das nicht!
 

Wenn man Ihnen einen Vertrag gibt
    unterschreiben Sie nicht sofort.
Stellen Sie viele Fragen.
Lesen Sie sich alles durch.
Und unterschreiben Sie erst später.

Was Sie bezahlen müssen.
Und was die Pflegekasse bezahlt:

Die Vermittlung kostet viel Geld.
Zum Beispiel: 1000 (Tausend) Euro jedes Jahr.
Manchmal muss der Betreuer das Bezahlen.
Dann muss im Vertrag stehen:
Sie bezahlen das nicht.

Die Betreuung kostet auch Geld.
Die Betreuung ist teurer
    wenn der Betreuer gut Deutsch kann.

Die Pflege·kasse bezahlt den Betreuer nicht.
Weil der Betreuer keinen Vertrag mit der Pflege·kasse hat.
Sie müssen den Betreuer bezahlen.
Oder Ihre Familie.

Aber vielleicht bekommen Sie Pflege·geld.
Das hilft Ihnen
    den Betreuer zu bezahlen.

Wann Sie den Vertrag widerrufen können:

Oft werden Betreuungs·verträge zu Hause unterschrieben.
Dann können Sie zwei Wochen (14 Tage) lang sagen:
"Ich will den Vertrag doch nicht."
Das heißt: Vertrag widerrufen.

Die Firma muss Ihnen sagen
    dass Sie widerrufen dürfen.
Wenn die Firma Ihnen das nicht sagt
    haben Sie 1 (ein) Jahr länger Zeit
    um zu widerrufen.

Hilfe im Haushalt durch eine 24-Stunden-Betreuungskraft

24-Stunden-Betreuung in Leichter Sprache

Hier finden Sie Inhalte zur 24-Stunden-Betreuung in Leichter Sprache erklärt.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV