Wie hoch ist Ihr Eigenanteil bei den Kosten?
Aus dem Pflegevertrag sollte deutlich hervorgehen, was Sie privat bezahlen müssen. Dies wird bei einer Pflegestufe in der Regel Ihr sogenannter Eigenanteil sein, der nach Abzug der Pflegekassenleistungen verbleibt. Auch Kosten des Pflegedienstes, für die Sie allein aufkommen müssen, beispielsweise Investitionskosten, sollten klar ausgewiesen sein. Bedürftige können beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten oder eines Kostenanteils stellen.
Wie können Sie den Vertrag kündigen?
Egal was im Vertrag steht: Nach dem Gesetz können Pflegebedürftige den Pflegevertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Besondere Gründe müssen Sie nicht nennen. Eine andere Regelung im Vertrag ist damit unwirksam, und der Pflegedienst kann sich hierauf nicht berufen.
Mit welcher Frist kann der Pflegedienst den Vertrag kündigen?
Das richtet sich im Zweifel danach, was im Vertrag steht. Deshalb sollten Sie vereinbaren, dass der Pflegedienst nur mit einer Frist von mindestens sechs Wochen schriftlich kündigen darf. Noch besser wäre eine Regelung, wonach der Vertrag erst endet, wenn Sie einen neuen Pflegedienst gefunden haben.
Wenn im Vertrag nichts zur Kündigung steht, gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese besagen, dass eine Kündigung durch einen Pflegedienst von einem Tag auf den anderen grundsätzlich möglich ist. Bei Pflegeverträgen besteht aber ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflegedienst und seinem pflegebedürftigen Vertragspartner. Deshalb ist das Kündigungsrecht des Pflegedienstes so eingeschränkt, dass dem Pflegebedürftigen im Falle der Kündigung die Möglichkeit bleiben muss, einen neuen Pflegedienst zu finden.
Hält sich der Pflegedienst nicht daran, führt das allerdings nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Pflegebedürftige könnte einen Anspruch auf Schadensersatz haben - steht aber doch ohne Pflegedienst da. Ein Schaden könnte beispielsweise darin bestehen, dass der Verbraucher bis zum Abschluss eines neuen ambulanten Pflegevertrages stationär gepflegt werden muss und Ihm dadurch höhere Kosten entstehen.
Außerdem darf der Pflegedienst sofort kündigen, obwohl die weitere Pflege noch nicht sichergestellt ist, wenn er einen wichtigen und schwerwiegenden Grund zur Kündigung hat. Ein solcher liegt beispielsweise vor, wenn der Pflegebedürftige die Rechnungen des Pflegedienstes über einem längeren Zeitraum trotz Aufforderungen nicht gezahlt hat. In diesem Fall haben Verbraucher keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Weil die Rechtslage bei der Kündigung durch den Pflegedienst nicht verbraucherfreundlich ist, sollten Sie im Pflegevertrag eindeutig regeln, wann und mit welcher Frist der Pflegedienst eine Kündigung aussprechen darf.
Tipp: Regeln Sie vertraglich, dass eine Kündigung durch den Pflegedienst nur mit einer ausreichend langen Frist möglich ist. Das könnte beispielsweise eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende sein oder noch besser, dass der Pflegedienst seine Leistung erst einstellen darf, wenn die weitere pflegerische Versorgung gesichert ist.
Schließt der Pflegedienst die Haftung für Schäden aus?
Der Pflegedienst haftet grundsätzlich für Schäden, die er verursacht hat. Die Haftung für Personenschäden und den Verlust des Wohnungsschlüssels darf er nicht auf Fälle begrenzen, die durch " Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit" verursacht wurden. Vielmehr haftet er auch bei leichter Fahrlässigkeit. Anders lautende Formulierungen in Pflegeverträgen sind deshalb unwirksam.
Anders bei Sachschäden: Hier kann der Pflegedienst die Haftung für Fälle ausschließen, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
Was passiert bei Abwesenheit, Reisen oder Krankenhausaufenthalt?
Im Pflegevertrag sollte ganz konkret festgelegt werden, bis zu welchem Zeitpunkt Sie den Einsatz des Pflegedienstes kostenfrei absagen können. Vereinbaren Sie außerdem, dass der Vertrag ruht, falls ein Krankenhausaufenthalt oder ein Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung oder Kurzzeitpflege notwendig wird.
Von Pflegedokumentation bis Vorauszahlung: Was ist noch zu bedenken?
Der Pflegedienst muss schriftlich dokumentieren, welche Aufgaben er erledigt hat. Im Pflegevertrag sollte vereinbart werden, dass diese Pflegedokumentation bei Ihnen verbleibt. So können Sie die Angaben mit den vertraglich vereinbarten Leistungen abgleichen. Zur Abrechnung legt der Pflegedienst der Pflegekasse sogenannte Leistungsnachweise vor. Diese sollten Sie nie ungeprüft unterzeichnen. Vermeiden Sie zudem Regelungen zu Voraus- oder Abschlagszahlungen im Pflegevertrag.