Verbraucherpolitische Forderungen

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Verbraucherpolitische Forderungen

Die größte Gruppe der heute Pflegebedürftigen wohnt zuhause und erhält ambulante Unterstützung und Pflege. Der überwiegende Teil der Hilfeleistungen wird ehrenamtlich durch Angehörige, Nachbarn und Freunde erbracht.

Allerdings schließen immer mehr Pflegebedürftige auch kostenpflichtige Verträge mit Pflege- und Betreuungsanbietern ab. Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Vertragsverhältnisse von ambulanter Pflege bis zur Betreuung durch Dienstleister aus dem EU-Ausland sind einerseits die allgemeinen Regelungen zum Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und andererseits der § 120 Sozialgesetzbuch (SGB) XI. Im Gegensatz zum § 120 SGB XI handelt es sich bei den Vorschriften zum Dienstvertrag im BGB nicht um eine spezialgesetzliche Grundlage für Vertragsverhältnisse im Rahmen eines Pflegesettings. Die Vorschriften der §§ 611 ff BGB sind immer dann anwendbar, wenn keine spezialgesetzlichen Grundlagen einschlägig sind.

In der ambulanten Pflege bestehen besondere Abhängigkeiten des Verbrauchers vom Dienstleister. Für diese Vertragskonstellation fehlen passgenaue verbraucherschützende Regelungen, so dass hier die Rechtsverhältnisse für Verbraucher*innen in vielen Fällen nachteilig sind. Die Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und des Saarlandes fordern deshalb, dass Pflegebedürftige bei Verträgen über Pflegedienstleistungen besser geschützt werden.

Unser ausführliches Forderungspapier finden Sie hier.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV