Marktcheck II: „Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI“

Angebote der ambulanten Pflegedienste im Rahmen des Entlastungsbetrages
Statistische Auswertung
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Die Verbraucherzentralen untersuchen den Markt rund um die ambulante Pflege zu bestimmten rechtlichen Fragestellungen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in Form eines Marktcheck-Berichts hier veröffentlicht.

(9.Februar 2018)

Angebote der ambulanten Pflegedienste im Rahmen des Entlastungsbetrages

Verfügbarkeit, Kosten & Abrechnung

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro und können damit sogenannte Entlastungsleistungen einkaufen.

Mit Hilfe eines Marktchecks untersuchte das Projektteam, ob und wie ambulante Pflegedienste Entlastungsleistungen anbieten. Dazu wurden Pflegedienste telefonisch zu Preisen und Leistungen befragt.

Hier können Sie den Marktcheck-Bericht (PDF) und die Kurzfassung (PDF) herunterladen.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV