"24-Stunden-Betreuung" im eigenen Haushalt

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Es klingt verlockend: Viele Anbieter sogenannter 24-Stunden-Pflege versprechen eine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" im Haushalt zu einem erschwinglichen Preis. Was verbirgt sich hinter diesen Angeboten?
24 Stunden 7 Tage

Es klingt verlockend: Viele Anbieter sogenannter 24-Stunden-Pflege versprechen eine "Rund-um-die-Uhr-­Betreuung" im Haushalt zu einem erschwinglichen Preis. Was verbirgt sich hinter diesen Angeboten?

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Was verbirgt sich hinter einer "24-Stunden-Betreuung?"

Wer selbst auf Pflege angewiesen ist oder die Pflege beispielsweise für einen dementiell erkrankten Menschen leisten oder organisieren muss, wünscht sich in bestimmten Situationen jemanden, der immer vor Ort ist und bei Bedarf helfen kann.

Viele Firmen bieten inzwischen solche Dienstleistungen an. Die Haushalts- und Betreuungskräfte kommen dabei meist aus dem Ausland. Sie wohnen im Haushalt, helfen beim Anziehen und Essen, übernehmen das Kochen, die Wäschepflege und weitere leichte Hausarbeiten.

Der von vielen Anbietern verwendete Begriff "24-Stunden-Pflege" führt dabei in die Irre, denn es handelt sich weder um eine fachlich-professionelle Pflege noch um eine Leistung rund um die Uhr.

  • Die Betreuungskraft kann nicht 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag für eine hilfsbedürftige Person da sein, denn auch für Betreuungskräfte sind Pausen und arbeitsfreie Zeiten einzuplanen.
  • Betreuungskräfte leisten nur das, was jemand ohne Ausbildung im Haushalt übernehmen kann, das heißt die sogenannte Laienpflege. Professionelle Pflege unterliegt bestimmten Standards und wird durch Fachkräfte ausgeführt. Viele Pflegeleistungen, wie beispielsweise die Wundversorgung, können die Hilfskräfte nicht übernehmen, da sie dafür in der Regel nicht ausgebildet sind.

Je nach den pflegerischen Anforderungen kann deshalb zusätzlich Hilfe durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst nötig sein. Wenn schon ein Pflegegrad festgestellt ist, kann der ambulante Pflegedienst über die Pflegeversicherung finanziert werden. Allerdings verringert sich dadurch das monatliche Pflegegeld, das zur Zahlung der "24-Stunden-Betreuung" verwendet werden könnte, oder es entfällt ganz.

Nur mit klaren Absprachen - Leben mit dem Anbieter unter einem Dach

Die Umstellung, plötzlich mit einem fremden Menschen in eigenen Haushalt zu leben, kann insbesondere für ältere Menschen sehr schwierig sein. Ob das menschlich und räumlich passt, sollten Sie vorher gut überlegen. Ein Vertrauensverhältnis muss erst wachsen.

Hinzu kommt häufig auch die Sprachbarriere zwischen Betreuungskraft und Verbraucher.

Da beide Parteien kaum räumlich oder zeitlich Abstand gewinnen können, müssen im Vorfeld die gegenseitigen Erwartungen möglichst vollständig geklärt werden, damit es später nicht zu Konflikten kommt.

Bedenken Sie, ob Ihre Wohnung oder Ihr Haus überhaupt für die Aufnahme einer Betreuungskraft geeignet ist. Lassen Sie sich erläutern, welche Lebensgewohnheiten die Betreuungskraft hat, wie gut ihre deutschen Sprachkenntnisse sind und ob sie beispielsweise einen Führerschein hat. Grundsätzlich brauchen Betreuungskräfte ein Zimmer für sich und einen Internet- sowie meist auch einen Telefonanschluss, um den Kontakt in die Heimat aufrechtzuerhalten. Außerdem sind die Betreuungskräfte dazu berechtigt, an den Mahlzeiten teilzunehmen. Klären Sie auch, ob in der Wohnung geraucht werden darf oder ob die Betreuungskraft Besuch mitbringen darf.

Sprechen Sie vor Pflegebeginn genau ab, welche Leistungen die Betreuungskraft erbringen muss und welche Regeln bei der Aufnahme in den Haushalt gelten. So haben beide Seiten die gleichen Vorstellungen von der Dienstleistung und das Konfliktpotential verringert sich deutlich.

"24-Stunden-Betreuung" ist nicht gleich 24-Stunden-Pflege

Für schwer Pflegebedürftige, die rund um die Uhr professionelle Pflege benötigen, weil sie beispielsweise künstlich beatmet werden, gibt es Angebote in Deutschland zugelassener ambulanter Pflegedienste. Diese Leistungen der Intensivpflege sind von der "24-Stunden-Betreuung" zu unterscheiden.

Die Kosten für diese Intensivpflegeangebote sind sehr hoch, da regelmäßig mehrere Pflegefachkräfte im Schichtsystem tätig werden. Die Finanzierung erfolgt über die Kranken- und Pflegeversicherung, Eigenleistungen der Verbraucher und häufig auch über die Sozialhilfeträger.

Ausländische Betreuungskräfte im eigenen Haushalt - Welche Möglichkeiten gibt es?

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, Verträge über sogenannte 24 Stunden-Betreuung im Haushalt abzuschließen.

  • Betreuungskraft selbst einstellen - Arbeitgeber werden
    Verbraucher können mit einer Betreuungskraft selbst einen Arbeitsvertrag abschließen. Sie werden dadurch zum Arbeitgeber, müssen Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen und selbst auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften z.B. zur Arbeitszeit achten. Dafür können sie der Betreuungskraft auch Weisungen erteilen, also selbst bestimmen was zu tun ist.

  • Vertrag mit einer ausländischen Firma, die Betreuungskräfte in den Haushalt entsendet
    Häufiger schließen Verbraucher Dienstleistungsverträge mit ausländischen Firmen, die Betreuungskräfte nach Deutschland schicken. Die Betreuungskräfte sind Angestellte der ausländischen Firma. Sie wohnen mit im Haushalt. Die ausländische Firma muss die Arbeitgeberpflichten erfüllen. Die Pflegebedürftigen haben in diesem Fall kein Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft.

  • Vertrag mit einer "selbständigen" Betreuungskraft
    In diesem Fall schließen Verbraucher einen Vertrag mit einer Betreuungskraft ab, die ein Gewerbe angemeldet haben muss. Auch diese Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt, sie ist aber formal "selbständig", so dass keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Auch bei diesem Modell besteht formal kein Weisungsrecht gegenüber der Betreuungskraft. Die Verpflichtungen der Betreuungskraft ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Vorsicht: Bei dieser Betreuungsform besteht ein hohes Risiko für eine Scheinselbständigkeit, die für die Pflegebedürftigen nachträglich zu hohen Bußgeldern und Nachzahlungen in die Sozialversicherung führen kann!

Welche Rolle übernehmen Vermittlungsagenturen?

Verbraucher haben meist keine eigenen Kontakte ins Ausland, um dort selbst nach Betreuungskräften oder Betreuungsfirmen zu suchen. Sie wenden sich deshalb an Vermittlungsagenturen.

Private Vermittlungsagenturen haben ihren Sitz meist in Deutschland und suchen - vorwiegend im osteuropäischen Ausland - nach entsendeten oder "selbständigen" Betreuungskräften für ihre Kunden. Für ihre Leistungen verlangen sie einmalig oder monatlich Gebühren, und zwar nicht nur von den Verbrauchern, sondern auch von den Entsendeunternehmen oder "selbständigen" Betreuungskräften.

Verbraucher, die das Arbeitgebermodell wählen, können sich an die "Zentrale Auslands- und Fachvermittlung" der Agentur für Arbeit (ZAV) wenden, die kostenlos bei der Suche nach ausländischen Betreuungskräften und bei der konkreten Vermittlung hilft.

Anmerkung der Redaktion: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen sollen explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV